Schutzgebiete
Fast der gesamte Schönbuch ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und unter den Schutz der Naturparkrichtlinie gestellt. Daneben gibt es weitergehende Schutzgebiete:
Bannwälder - Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. In Bannwäldern wird wissenschaftlich untersucht, wie sich die Waldlebensgemeinschaft unter möglichst weitgehendem Ausschluss menschlicher Einflüsse entwickelt. Dabei sollen Erkenntnisse über die Entwicklung von Waldökosystemen gewonnen werden, die in der Praxis der Waldwirtschaft, Landschaftspflege und des Naturschutzes Anwendung finden können. Gleichzeitig dienen Bannwälder der Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung von Waldgesellschaften mit ihren Tier- und Pflanzenarten zum "Urwald von Morgen".
· "Eisenbachhain" - zwischen Dettenhausen und Walddorfhäslach
· "Silbersandgrube" - Gemarkung Altdorf
· "Steinriegelhang" - bei Bebenhausen
Schonwälder - Schonwälder nach § 32 LWaldG sind Waldreservate, die den Schutz und die Erhaltung von landschaftstypischen Waldbeständen, von Natur aus seltenen oder selten gewordenen Waldgesellschaften und von Biotopen, die schutzwürdigen Arten Lebensraum bieten, zum Ziel haben. Sie eignen sich auch zur Erhaltung von historischen Waldnutzungsformen wie Mittel- und Niederwaldwirtschaft. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
· "Eselstritt" - südlich von Altdorf
· "Diebsteig" - am südlichen unteren Hang des Brombergs
· "Mähdertal" - südöstlich von Hildrizhausen
· "Maierwald" - Gemarkung Weil im Schönbuch
Dazu gibt es zahlreiche Naturdenkmäler und kleinflächigere Naturschutzgebiete.
Nähere Erläuterungen können Sie dem Schutzgebietsverzeichnis für Baden-Württemberg entnehmen.