Schutzgebiete
Der gesamte Grunewald ist aufgrund seiner Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit bereits seit 1963 als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Die für Tiere und Pflanzen besonders wertvollen Lebensräume im Grunewald unterliegen als Naturschutzgebiete (NSG) einem strengeren Schutzregime. Sie sind auch Bestandteil der beiden an die EU gemeldeten "Natura 2000-Gebiete".
Weite Bereiche des Grunewaldes liegen zudem im Einzugsgebiet von Wasserwerken und gehören zu festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten.
Die Schutzgebietsverordnungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, die besondere Bedeutung des Grunewaldes und seine vielfältigen Funktionen langfristig zu sichern.