FFH-Gebiet „Grunewald“
Obwohl der Grunewald seit jeher ein beliebtes Ausflugsziel ist, hat er sich dennoch zu einem Gebiet entwickelt, dass es wert war, 2004 als Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie an die EU gemeldet zu werden. Das FFH-Gebiet "Grunewald" umfasst zurzeit die Hälfte der Fläche des Waldgebietes, angestrebt ist noch eine Erweiterung. Geschützt werden ein ausgedehnter naturnaher Stadtwald, Verlandungsmoore mit offenen Wasserflächen, Erlensumpf- und -bruchwald, Torfmoosschwingrasen und Kiefern-Birkenwald. Im FFH-Gebiet sind 11 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie vertreten. Die Moore und Sümpfe beherbergen seltene Moorpflanzen und bedeutende Amphibienlaichplätze. Besonders bemerkenswert ist auch das Vorkommen des Bitterlings im Teufelssee, der für seine Fortpflanzung auf Großmuscheln angewiesen ist, obwohl der See intensiv zum Baden genutzt wird.
Ein weiterer wichtiger Schutzgegenstand ist der Altbaumbestand des Grunewaldes, der eine überragende Bedeutung für holzbewohnende Käferarten hat, die europaweit gefährdet sind. In den Alt- und Totholzbäumen des Grunewaldes leben die stark gefährdeten Arten Eremit und Heldbock.