LSG „Grunewald“
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt arbeitet zurzeit an einer neuen Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet, um diese an aktuelle Entwicklungen und rechtliche Erfordernisse anzupassen. Ziel ist eine moderne Schutzgebietsverordnung, die sowohl für das Landschaftsschutzgebiet auch für die darin gelegenen acht Naturschutzgebiete gilt.
Der Grunewald ist besonders schutzwürdig als
- großer zusammenhängender naturnaher waldgeprägter Bereich,
- Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna und für zahlreiche gefährdete Arten,
- Trinkwassergewinnungsgebiet,
- Kaltluftentstehungsgebiet und "Frischluftproduzent",
- Bereich mit einem vielfältigen, schönen Landschaftsbild und
- großflächiges und vielseitiges Erholungsgebiet.
Die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben für die Pflege und Entwicklung des Gebietes, aber auch die festgelegten Verbote sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Landschaftsschutzgebiet diese Aufgaben langfristig erfüllen kann. Wesentlich dafür ist aber eine zielgerichtete Pflege und Entwicklung, die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Berliner Forsten und weitere zuständige Behörden geleistet wird.